Eine JAHN REISEN Reklamation sollte dem Unternehmen immer in Schriftform zugehen. Maßgebend für die Folgekosten, die bei Stornierungen zu erwarten sind, ist hierbei das Datum, wenn die Reklamation bei JAHN REISEN eingeht. Gegen Kosten im Zusammenhang mit Reklamationen oder einem Reiserücktritt sichert man sich mit einer Reiserücktrittsversicherung ab.
Gibt es Grund zu Reklamationen, dann sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen. Dabei kann man sich an den Reiseleiter halten. Ist keiner vor Ort, dann sollte man sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Entsprechende Beweise lassen sich sichern und belegen, wenn diese ausreichend anhand von Fotos dokumentiert werden können. Auch die Aussage von Zeugen ist hilfreich. Erstellen Reisende ein Mängelprotokoll und lassen dieses vom Reiseleiter gegenzeichnen, dann sind sie auf der sicheren Seite und können sich glaubwürdig Gehör verschaffen.
Eine JAHN REISEN Reklamation ist nicht immer angebracht. Oftmals handelt es sich um keine diesbezüglichen Mängel, sondern lediglich um Unannehmlichkeiten, die der Urlauber allgemein hinzunehmen hat. Zu diesen Unannehmlichkeiten zählen die Verspätung des Fluges in einer Zeitspanne von bis zu fünf Stunden oder eine Vorverlegung des Abfluges am regulären Abreisetag, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führt. Von Reisemängeln und damit einem Grund für eine Reklamation kann gesprochen werden, wenn Reisende statt des versprochenen Sandstrandes einen Kiesstrand vorfinden, wenn der versprochene Blick aufs Meer versperrt ist oder wenn die Zimmer sich als zu klein erweisen.
Eine JAHN REISEN Reklamation hat immer schriftlich zu erfolgen. Dabei ist es von Vorteil, die Mängel durch Fotos und Zeugenaussagen belegen zu können. Hinzunehmende Unannehmlichkeiten sind von der Reklamation ausgeschlossen.
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