Zinserträge unterliegen der Steuerpflicht und gehören zu den Kapitaleinkünften. Auch Einnahmen aus Tagesgeld-Zinsen gehören dazu. Laut Abgeltungssteuer werden diese mit 25 Prozent (zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) versteuert. Jedoch müssen nicht die gesamten Kapitaleinkünfte versteuert werden. Bis zum sogenannten Sparerpauschbetrag gibt es eine Befreiung von der Abgeltungssteuer. Da die Banken die Abgeltungssteuer automatisch abführen, muss der Kunde einen Freistellungsauftrag stellen.
Bei einem ING-DiBa Freistellungsauftrag muss der Antragsteller angeben, bis zu welcher Höhe die Direktbank seine Kapitaleinkünfte maximal freistellen soll. Die Höchstgrenze für Ledige beträgt 801 Euro und für Verheiratete höchstens 1.602 Euro. Bis zum freigestellten Betrag erhält der Kunde sodann alle Einkünfte unversteuert. Alles was darüber liegt, wird normal versteuert.
Die ING-DiBa gehört zu den bekanntesten deutschen Direktbanken und ist für ihre preiswerten Bankprodukte bekannt. Zum Angebot der Bank gehört unter anderem ein kostenloses Girokonto. Viele vermuten daher, dass die Bank auch ein Geschäftskonto anbietet. Doch dem ist nicht so. Die Angebote der Direktbank richten sich nur an Privatpersonen, nicht aber an Unternehmen oder Selbstständige. Ein Geschäftskonto von der ING-DiBa gibt es also nicht.
Indem Sie auf „Akzeptieren” klicken, ermöglichen Sie uns über Cookies das Nutzungserlebnis für alle User kontinuierlich zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen auch auf Drittseiten auszuspielen. Durch den Klick erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Über „Konfigurieren” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen (dies ist auch nachträglich jederzeit im Bereich Datenschutz möglich). Die zugehörige Datenschutzerklärung finden Sie hier.