immergrün energie stellt Neu- wie Bestandskunden verschiedene Ökostromtarife zur Auswahl. Diese variieren nicht nur hinsichtlich der Vertragslaufzeiten, sondern auch in den jeweils geltenden Kündigungsfristen.
Mit immerfair! hält immergrün energie einen Tarif mit einer lediglich einmonatigen Vertragslaufzeit bereit, der sich untermonatlich kündigen lässt. Alle anderen Tarife sind auf eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr festgelegt und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Als Kündigungsfristen gelten sechs Wochen in den Tarifen Wasserkraft 6, Wasserkraft 15, Windkraft 6, immergrün! ökosiegel, sicher&sorglos sowie immergrün! gewerbe. 12 Wochen Kündigungsfrist müssen hingegen Kunden in den Tarifen Basis, Wasserkraft, Wasserkraft fix und Windkraft fix beachten.
Jenseits der geltenden Fristen im Rahmen der ordentlichen Kündigung können Verträge mit immergrün energie auch außerordentlich aufgelöst werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten wurden. Darüber hinaus lässt sich ein Vertrag bei immergrün energie kündigen, wenn der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt verlegt. In diesem Fall kann der Vertrag außerordentlich mit vier Wochen Frist zum Auszugstermin beendet werden.
Im Rahmen der ordentlichen Kündigung müssen Kunden von immergrün energie die für ihren Tarif geltenden Mindestvertragslaufzeiten sowie Kündigungsfristen beachten. Ein Sonderkündigungsrecht bleibt davon unberührt und kann bei vertragswidrigem Verhalten sowie im Falle eines Auszugs geltend gemacht werden.
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