Der vorteilhafte, überregional tätige Versorger energiehoch3 erweist sich auch hinsichtlich der Kündigung von Verträgen als äußerst kundenfreundlich. Eine Kündigung, die gegenüber energiehoch3 erfolgt, muss in jedem Fall fristgemäß sein. Grundsätzlich sehen die Vertragsbedingungen bei energiehoch3 vor, dass der Gas- oder Strombezug jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann. Sehr kulant lassen die AGB von energiehoch3 jedoch vor, dass es möglich ist, einen Versorgungsvertrag mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist zu beenden, falls der Kunde umzieht und aus diesem Grund seinen Versorger wechselt.
Die Kündigung des Versorgungsvertrages mit energiehoch3 kann entweder auf dem Schriftweg erfolgen oder elektronisch über E-Mail. In jedem Fall ist es empfehlenswert, ein vorformuliertes Formular für diesen Zweck zu verwenden. Auf diese Weise stellt man sicher, dass nicht wichtige Angaben versehentlich vergessen werden können und so die Kündigung womöglich nicht wirksam ist. Im Einzelnen muss das Kündigungsschreiben unbedingt die folgenden Angaben enthalten:
Wer schon weiß, welchen Versorger er in Zukunft nutzen möchte, kann sich zunächst auch bei diesem erkundigen, ob er die Kündigung des Vertrages energiehoch3 Vertrages übernimmt. Mittlerweile erledigen viele Energieversorger die Kündigung der Altverträge für ihre neuen Kunden, um diesen den Wechsel zu erleichtern.
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