Eine e-domizil Stornierung ist vor Antritt der Reise jederzeit möglich. Allerdings ist der Rücktritt von der Reisebuchung mit Kosten verbunden. Diese richten sich nach dem Kündigungszeitpunkt und erhöhen sich, je kurzfristiger der Kunde vom Vertrag zurücktritt.
Wer seinen Vertrag mit e-domizil stornieren möchte, der sollte dies in Schriftform tun. Hierfür bieten sich Email und Fax ebenso an wie der Postbrief. Maßgebend für die Berechnung der fälligen Kosten ist der Tag, an dem das Schreiben bei e-domizil eingegangen ist. Die Kosten richten sich nach der Zeitspanne, die bis zum Reiseantritt noch verbleibt. Wer bis 61 Tage vor Reiseantritt gekündigt hat, zahlt 20% des Reisepreises. Die Hälfte der Gesamtkosten werden fällig, wenn die Stornierung 35 bis 60 Tage vorab erfolgte. Mit 80% des Reisepreises werden Kunden zur Kasse gebeten, die 34 bis 2 Tage vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Wer später kündigt oder die Reise ohne Stornierung vorab nicht antritt, dem wird der gesamte Reisepreis abverlangt.
Möchte der Kunde vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich der vereinbarten Reisedaten vornehmen, dann ist ebenso mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Konnten die Änderungen wunschgemäß vorgenommen werden, dann wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Im Gegensatz zur e-domizil Stornierung können Umbuchungen nur bis 60 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden. Ist die Frist überschritten, kann der Kunde den Auftrag lediglich stornieren und gleichzeitig neu buchen. Von den oben genannten Stornierungskosten bleibt er dabei nicht verschont.
Stornierungen bei e-domizil sind mit Kosten verbunden, welche sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung richten. Gegen die genannten Kosten sollten sich Urlauber mit der Buchung von Reiserücktrittsversicherungen absichern.
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