Der DaWanda Online Shop bietet Personen wie Künstlern oder Designern die Möglichkeit, ihre Produkte in einem, von DaWanda zur Verfügung gestellten Online Shop zu verkaufen. Hierzu kann der Verkäufer nach der Anmeldung auf der Unternehmens-Plattform einen eigenen DaWanda Shop eröffnen, in auf seine Bedürfnisse anpassen und die eingestellten, eigenen Artikel zum Kauf anbieten.
Beim Verkauf der eigenen oder in kleinen Auflagen vom Hersteller zugekauften Produkte müssen DaWanda Verkäufer zudem unterscheiden, ob sie als DaWanda Privatverkäufer handeln oder gewerblich tätig sind. Handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, sind bei DaWanda Gewerbeschein sowie weitere Angaben, etwa die Steuernummer, Pflicht.
Laut Rechtsprechung ist ein Verkäufer gewerblich tätig, sobald er Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des gewinnbringenden Verkaufes herstellt, einkauft und anbietet. Als Privatverkäufer gelten hingegen Personen, die gelegentlich ihr altes Eigentum verkaufen, um beispielsweise Platz im Keller zu schaffen oder das Erbstück zu schade zum Entsorgen ist. Vorsicht: Denn auch hier muss klar sein, dass die angebotenen Produkte nicht zum gewinnbringenden Zweck eingekauft und wiederverkauft werden.
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