Die DAB bank ist als 100prozentiges Tochterunternehmen der HypoVereinsbank (HVB) an die gesetzliche deutsche Einlagensicherung angeschlossen. Darüber hinaus besteht die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dass die HVB über die Unicredit Bank AG ein Tochterunternehmen der italienischen Unicredit-Gruppe ist spielt für die DAB Einlagensicherung keine Rolle: Die Kundengelder werden ausschließlich über inländische Sicherungseinrichtungen abgesichert.
Die DAB bank ist eine Vollbank und berechtigt, Kundengelder entgegenzunehmen: Dass das Wertpapiergeschäft traditionell das Kerngeschäft der Münchner ist ändert am Status der Einlagensicherung nichts. Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB, „gesetzliche deutsche Einlagensicherung“) mit Rechtsanspruch geschützt.
Über den Schutzumfang der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus sind Kundengelder durch die Haftungszusage des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken („erweiterte deutsche Einlagensicherung“) geschützt. Auf die Leistungen des privaten Einlagensicherungsfonds besteht kein Rechtsanspruch. Zu italienischen Sicherungseinrichtungen besteht trotz der Zugehörigkeit kein Bezug, da sowohl DAB bank als auch HVB in Deutschland einen vollständigen Bankbetrieb und nicht nur eine Zweigniederlassung unterhalten.
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