Mit dem Produkt „Tagesgeld plus“ hat der Direktversicherer CosmosDirekt Banken Konkurrenz gemacht: Tägliche Verfügbarkeit, regelmäßige Zinsgutschriften und der Verzicht auf jegliche Kontoführungsgebühren markieren eigentlich das Profil eines Tagesgeldkontos. Doch können die Saarländer auch in punkto Einlagensicherung mit Banken mithalten?
Es handelt sich beim „Tagesgeld plus“ des Direktversicherers nicht um eine Bankeinlage im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). CosmosDirekt besitzt keine Banklizenz, sondern ist ausschließlich als Versicherer tätig. Schon allein deshalb darf das Unternehmen keine Bankeinlagen akquirieren. Die Einlagensicherung – sowohl die gesetzliche als auch die freiwillige – bezieht sich aber schon per definitionem ausschließlich auf Bankeinlagen.
Beim „Tagesgeld plus“ von CosmosDirekt handelt es sich um ein Kapitalisierungsprodukt gemäß Paragraf 1 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes. Im Fall einer Insolvenz des Unternehmens ist deshalb kein klassischer Einlagensicherungsfonds, sondern die Sicherungsinstanz der Lebensversicherer - Protektor – zuständig. Die in Berlin ansässige Protektor Lebensversicherungs-AG führt im Insolvenzfall laufende Verträge grundsätzlich zu unveränderten Konditionen (inklusive Dynamisierung, Zinsansprüchen etc.) fort.
Reichen die Mittel des Fonds nicht aus kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Verpflichtungen aus den in den Verträgen garantierten Leistungen um 5 % herabsetzen. Der deutsche Versicherungssektor gilt als tendenziell weniger anfällig für Krisen als der Bankensektor. Tagesgeldkonten bei Versicherern sollten deshalb grundsätzlich kein nennenswertes Risiko darstellen, zumal die Protektor Lebensversicherung AG sich in der Vergangenheit bereits als Sicherungsinstanz bewährt hat.
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