Kunden von Consorsbank können Freistellungsaufträge schriftlich oder per Fax sowie online erteilen und ändern. Wie auch bei anderen Banken üblich stellt Consorsbank Formulare bereit, die wahlweise sowohl eine befristete als auch eine unbefristete Erteilung ermöglichen.
Der Fiskus gewährt Anlegern pro Kalenderjahr Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro steuerfrei. Was darüber hinausgeht, unterliegt der Abgeltungssteuer. Diese wird direkt auf Bankebene einbehalten und beträgt 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Steuer gilt für Zins- und Dividendeneinkünfte ebenso wie für Kursgewinne. Verluste in einer Einkunftsart können nur gegen Gewinne in derselben Einkunftsart verrechnet werden.
Für gemeinsam veranlagte Ehegatten gilt ein Freibetrag in Höhe von 1602 Euro. Ehegatten können mit dem Freistellungsauftrag Consorsbank beauftragen, die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung einzurichten. Ob sich das lohnt, hängt vom den jeweiligen steuerlichen Sachverhalten ab und sollte im Zweifel mit einem Steuerberater abgeklärt werden. Die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist nur möglich, wenn für das betroffene Steuerjahr ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt. Dies ist im Formular entsprechend anzukreuzen.
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