Die BIG unterscheidet im Bereich Krankengeld zwischen den Arbeitnehmern, den Selbstständigen, dem europaweitem Versicherungsschutz sowie dem Kinder Krankengeld. Für viele Versicherte gilt es als Horrorvorstellung, über eine längere Krankheit in finanzielle Probleme abzurutschen. BIG stellt für diesen Fall die nötige finanzielle Absicherung für seine Kunden zusammen. Das Krankengeld bemisst sich in einem 70-prozentigen Anteil an Ihrem Bruttoeinkommen. Der Höchstsatz des Krankengeldes liegt laut bundeseinheitlicher Verordnung bei einem Tagessatz von 85,75 Euro.
Die Zahlung des Krankengelds erfolgt über die BIG über eine Höchstdauer von bis zu drei Jahren. Steigt das private Einkommen, verändert sich parallel dazu auch das Krankengeld. Diese Anpassungen greifen nicht in Bezug auf das Arbeitslosengeld. Gerade für Selbstständige ist die Absicherung mit Krankenschein existenziell. So kommt es mit dem 41. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit im Fall des gesetzlichen Krankengeldes zu einer 70-prozentigen Auszahlung des Arbeitseinkommens.
Der Vorteil liegt in diesem Fall auf der Hand: Es treten keinerlei Verzögerungen und Wartezeiten auf und Ihr Leistungsanspruch greift mit dem 41. Tag. Wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse, sind circa 95 Prozent aller Leistungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei der BIG kommen hingegen zahlreiche Zusatzangebote hinzu.
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