Über die chinesische Online-Handelsplattform AliExpress.com werden Bestellungen weltweit versendet – auch nach Deutschland. Da China jedoch kein EU-Mitgliedsstaat ist, können je nach Bestellung Zollgebühren, Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Während Einfuhrabgaben grundsätzlich immer für den Kauf von Tabak, Alkohol etc. anfallen, werden bei Aliexpress Zollkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben.
Ob für Paketsendungen von Aliexpress Zoll fällig wird, hängt vom Rechnungsendbetrag ab. Dieser beinhaltet nicht nur den Warenwert, sondern auch eventuell anfallende Versandgebühren. Was ebenfalls berücksichtigt werden muss, sind die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bzw. 7 % bei Buchsendungen. Diese fallen ab einem Gesamtwert von ca. 22 Euro an.
Die Händler des AliExpress Portals bekleben versandfertige Pakete in der Regel mit einer sogenannten Zollinhaltserklärung, welche den gesamten Inhalt und den Gesamtrechnungsbetrag deklariert. Sollten Zoll- oder Einfuhrgebühren anfallen, sind diese direkt beim Postboten zu bezahlen. Wird das Paket allerdings vom Zoll abgefangen und überprüft, müssen eventuelle Zölle und Abgaben direkt an den Zoll bezahlt werden. In diesem Fall wird der Empfänger per Brief informiert, in welchem Zollamt die Paketsendung lagert und abgeholt werden kann. Hier ist unbedingt zu beachten, sämtliche Belege über die Kaufabwicklung inkl. der gültigen und vollständigen Rechnung mitzubringen.
Die AliExpress Erfahrungen mit Zoll und Abgabenzahlungen zeigen, dass eine Bestellung und eventuelle Zollabwicklung einfach ist. Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, können die jeweiligen Händler über die Plattform bei einer Bestellung direkt angeschrieben werden, um so nochmals auf eine korrekt deklarierte Zollinhaltserklärung hinzuweisen.
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