Der chinesische Handelsgigant Alibaba betreibt eine international sehr beliebte Handelsform, doch deutsche Kunden fragen sich zu Recht, wie es mit dem Alibaba Zoll aussieht. Denn die Gefahr besteht, dass hohe Zollgebühren das Einkaufen bei Alibaba trotz der dort gebotenen günstigen Preise sehr viel weniger attraktiv macht.
Grundsätzlich erfolgt die Erhebung von Zoll auf Einfuhren aus Fernost und damit auch aus dem chinesischen Online Shop Alibaba erst ab einem Gegenwert der Lieferungen von 22 Euro. Liegt der Wert der Sendung kann der Kunde diese zollfrei beziehen. Auch wenn die Lieferungen von Alibaba einen umgerechneten Wert besitzen, der zwischen 22 und 150 Euro beträgt, erfolgt keine Erhebung von Zoll. Allerdings wird dann Einfuhrumsatzsteuer fällig. Da Alibaba sämtliche Rechnungen an ausländische Kunden in US-Dollar fakturiert, ist eine Umrechnung erforderlich. Diese erfolgt zu Zwecken der Verzollung beziehungsweise der Versteuerung stets mit dem offiziellen Kurs des deutschen Zolls, der auf der Homepage dieser Behörde einsehbar ist.
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht stets dem gültigen Mehrwertsteuersatz. Dementsprechend erfolgt die Versteuerung von Waren, die ein deutscher Kunde im chinesischen Shop von Alibaba.com bestellt hat und die der Pflicht zur Versteuerung unterliegen, einen Steuern in Höhe von 19 Prozent auf den Netto-Warenwert. Zoll fällt ab einem Warenwert von umgerechnet 150 Euro an, Einfuhrumsatzsteuer bereits ab 22 Euro.
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