ADAC Kreditkarten punkten mit einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis und fairen Konditionen. Dies gilt auch dann, wenn man eine ADAC Kreditkarte kündigen möchte. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass sämtliche ADAC Kreditkarten (Gold, Silber und Prepaid) grundsätzlich eine Gültigkeit von fünf Jahren haben. Rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeit wird dem Kunden eine neue Karte zugeschickt. Daraus folgt, dass diese Kreditkarten nicht automatisch auslaufen, sondern in jedem Fall eine Kündigung erforderlich ist, wenn Verbraucher den Vertrag nicht fortführen möchten.
Wer seine ADAC Kreditkarte kündigen möchte, sollte auf jeden Fall die genannten Punkte beachten, damit der Kündigungsablauf reibungslos abläuft.
Selbstverständlich ist es nicht zulässig, die ADAC Kreditkarte nach dem Kündigungsdatum weiter zu benutzen. In der Regel schickt die Landesbank Berlin dem Kunden ein Schreiben zu, in dem sie erläutert, wie mit der ungültigen Kreditkarte zu verfahren ist. Dementsprechend hat der Kunde die Karte entweder wertlos zu machen, zum Beispiel durch Zerschneiden, oder aber sie an das Kreditinstitut zu schicken. Wird die ADAC Kreditkarte vor dem Ablauf eines Beitragsjahres gekündigt, hat der Kunde eine zu hohe Jahresgebühr entrichtet. Der Teil der Gebühr, der auf das restliche Beitragsjahr nach dem Eintritt der Kündigung entfällt, wird dem Karteninhaber in der Regel auf sein Referenzkonto überwiesen. Dabei handelt es sich um das Girokonto, über das die Kreditkartensalden ausgeglichen werden.
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