Viele Veranstaltungen liegen mehrere Monate in der Zukunft, weswegen sich der Abschluss einer Ticketmaster Ticketversicherung durchaus lohnt. Grundsätzlich sind keine Rückgaben oder Stornierungen möglich. Sollten Kunden jedoch auf Grund eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung innerhalb in der Familie oder auch bei sich selbst nicht teilnehmen können, greift diese Versicherung. Auch die Nichtteilnahme auf Grund eines Trauerfalles in der Familie ist versichert. Der Verhinderungsgrund muss sofort gemeldet und belegt werden, etwa mit einem ärztlichen Attest, dann erstattet die Ticketmaster Versicherung den Eintrittspreis. Sie greift auch bei Unzumutbarkeit, etwa wenn ein überraschender, berufsbedingter Umzug den Kunden mehr als 100 km weiter vom Veranstaltungsort wegführt, oder wenn eine Schwangerschaft eintritt, die die Teilnahme am Event unmöglich macht.
Ausgeschlossen ist die Leistung der Ticketmaster Ticketversicherung hingegen bei Ereignissen, die im Versicherungsrecht „höhere Gewalt“ heißen. Hierzu gehören: Blitzschlag, Sturmschäden, Pandemien, Nuklearkatastrophen oder Kriege bzw. kriegsähnliche Ereignisse. Dies klingt im ersten Moment zum Schmunzeln, hat jedoch einen klaren Hintergrund: Die Ticketmaster Versicherung, übrigens bereitgestellt vom Versicherungskonzern AGA, greift ausschließlich bei persönlichen Risiken, jedoch nicht bei lokalen oder globalen Ereignissen.
Wenn eine Veranstaltung ins Wasser fällt, weil man erkrankt oder aus sonstigen unvorhersehbaren Gründen verhindert ist, ist das schon ärgerlich genug. Für einen kleinen zusätzlichen Betrag können die Karten versichert werden, sodass wenigstens das Eintrittsgeld erstattet wird. Dies gilt übrigens auch für Dauerkarten, bei denen die Ticketmaster Ticketversicherung dann die Anzahl er Veranstaltungen, die nicht wahrgenommen werden konnte, erstattet.
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