In Deutschland sind Kapitalerträge steuerpflichtig. Die Banken ziehen die Steuern automatisch von den Kapitalerträgen ihrer Kunden ab. Dieses Verfahren ist unkompliziert und einfach, sowohl für den Anleger als auch den Staat. Allerdings ist es möglich, bis zu einem bestimmten Freibetrag, der regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst wird, Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Dazu muss der Kunde aber einen TARGOBANK Freistellungsauftrag stellen. Es ist auch möglich, Freistellungsaufträge auf mehrere Banken zu verteilen. Dabei darf aber die zugelassene Höchstsumme nicht überschritten werden.
Tagesgeld ist für alle Bankkunden interessant, die zumindest gelegentlich überzähliges Geld auf dem Konto haben. Schon bei relativ kleinen Summen lohnt es sich, das Geld vom Girokonto auf ein Tagesgeldkonto zu transferieren. Beim TARGOBANK Tagesgeld funktioniert das sehr unkompliziert. Der große Vorteil beim Tagesgeld ist, dass das angelegte Kapital jederzeit verfügbar ist und gleichzeitig verzinst wird.
Die Kapitalertragssteuer schmälert den Zinsgewinn bei Geldanlagen deutlich. Deswegen ist jeder Verbraucher, der den vollen TARGOBANK Zinssatz haben möchte, gut beraten, frühzeitig einen Freistellungsauftrag zu stellen. Es ist problemlos möglich, den Freistellungsauftrag abzuändern oder ganz zu kündigen, beispielsweise bei einem Wechsel zu einer anderen Bank. Deswegen gibt es überhaupt keinen Nachteil bei einem Freistellungsauftrag. Kunden, die Geldanlagen bei mehreren Banken haben, sollten allerdings darauf achten, dass die Steuerfreiheit möglichst geschickt durch mehrere Freistellungsaufträge auf die unterschiedlichen Geldanlagen verteilt wird. Das ist nicht besonders schwierig und in den Bankfilialen oder auch zuhause in wenigen Minuten erledigt.
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