Bei einem Umzug den Stromanbieter zu wechseln, das geht ganz einfach mit dem Anbieter von Stromio. Ein Wohnungswechsel erfordert auch ein Stromio Umzug auf den Zähler der neuen Wohnung. Nur so ist gewährleistet, dass der Stromanbieter auch die Stromversorgung in der neuen Wohnung übernimmt. Weiterhin braucht Stromio nicht nur die Anschrift, sondern auch die Zählernummer des Zählers in der neuen Wohnung.
Sollten Sie bereits Strom vom Anbieter Stromio erhalten, dann müssen Sie die neue Adresse, mindestens 4 Wochen vor dem Einzug in die neue Wohnung, bei Stromio melden. Auch den Stormio Zählerstand sollten Sie dem Anbieter mitteilen, damit dieser eine genaue Abrechnung für die alte Wohnung machen kann.
Sobald die Abrechnung bei Stromio eingegangen ist, wird man die Schlussrechnung für Sie erstellen. Sollten Sie aber in der neuen Wohnung einen anderen Anbieter haben, teilen Sie dieses bitte Stromio mit. Eine Stromio Kündigung ist recht einfach. Wenn die Vertragslaufzeit durch den Umzug und den Wechsel zu einem anderen Stromanbieter vorzeitig stattfindet, so behält sich Stromio vor, für jeden vollen Kalendermonat der Restlaufzeit eine Pauschale zu kassieren.
Bei einem Umzug in eine andere Wohnung bekommt man die Möglichkeit, den Stromanbieter mitzunehmen, oder sich für einen neuen Stromanbieter zu entscheiden. Bei einer Stromio Kündigung behält sich Stromio vor, eine Pauschale pro Monat zu erheben, solange die Laufzeit noch bestanden hätte. Hier ist auf jeden Fall die gesetzliche Stromversorgung gewährleistet, auch während des Wechsels zu einem anderen Anbieter. Prüfen sollte man allerdings, wie lange die Restlaufzeit noch besteht. Davon sollte man es abhängig manchen, einen Wechsel in Betracht zu ziehen oder nicht. Sollten Sie mit Stromio Probleme haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, dort wird Ihnen bestimmt geholfen.
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