Wenn man bei den Stadtwerken Schwerin einen Tarif über die Strom- oder Gasversorgung abschließen möchte, stellt sich sicher die Frage, wie lange sich die Preise halten. Dabei findet man schnell heraus, dass es beim Unternehmen Tarife mit Preisgarantie für eine bestimmte Laufzeit gibt. Denn die meisten Stadtwerke Schwerin Strompreise und die Produkte für Stadtwerke Schwerin Gas haben eine Mindestlaufzeit, in der der Nettopreis stabil bleibt.
Alle drei Tarife für die Stadtwerke Schwerin Strompreise beinhalten eine Preisgarantie, die sich auf die Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten bezieht. Diese Garantie bezieht sich auf die Nettopreise und ist eingeschränkt, denn nur Beschaffungskosten und Netznutzungskosten sind Bestandteile der Preisgarantie. Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind u. a. die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV.
Ebenso wie bei den Stromtarifen, hat man bei den Produkten für Stadtwerke Schwerin Gas eine Preisgarantie für eine bestimmte Dauer. Allerdings gibt es bei den drei Tarifen Unterschiede. Bei citygas mini bestimmt die Erstvertragslaufzeit die Dauer der Preisgarantie und bei den beiden anderen dauert diese genau bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Auch hier sind die steuerlichen Komponenten und Abgaben von der Preisgarantie ausgeschlossen.
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