Die Stadtwerke Rostock nehmen die Kündigung laufender Versorgungsverträge über einen virtuellen Servicebereich entgegen, wenn der Grund für die Kündigung ein Aus- oder Umzug ist. Endkunden, die einen Vertrag der Stadtwerke Rostock kündigen um zu einem anderen Anbieter zu wechseln beauftragen in der Regel diesen mit der Kündigung.
Die Stadtwerke der Hansestadt an der Ostsee haben ein virtuelles Kundensenter entwickelt, über das Bestandskunden Aus- und Umzüge mitteilen können. Erfolgt ein Umzug aus dem Netzgebiet heraus, wird der Vertrag automatisch aus wichtigem Grund gekündigt. Dies kann über ein Formular im Kundencenter papierlos mitgeteilt werden. Eine Kündigungsfrist ist in diesem Fall nicht einzuhalten.
Etwas anderes gilt, wenn ohne Anlass eines Umzugs der Energieversorger gewechselt wird. Dann richten sich die Kündigungsfristen nach dem jeweiligen Tarif. Handelt es sich um einen Grundversorgungstarif, sieht das Gesetz eine sehr kurze Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen vor.
Wurde ein Sondertarif abgeschlossen – etwa um günstigere Preise zu erhalten oder eine Preisgarantie in Anspruch zu nehmen – richtet sich die Frist nach den Bestimmungen im Vertrag. Darüber hinaus müssen etwaige Mindestvertragslaufzeiten berücksichtigt werden. Der neue Versorger informiert die Stadtwerke Rostock über die Kündigung.
Soll ohne Wechsel des Versorgers in einen anderen Tarif gewechselt werden, gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen. Allerdings dürfte der Wechsel zumeist vom Grundversorgungs- in einen Sondertarif erfolgen. Der Tarifwechsel kann über das virtuelle Kundencenter beauftragt werden. Dort stehen u.a. Energiedaten, Rechnungsarchive und Tools zur Beobachtung des eigenen Verbrauchs zur Verfügung, die bei der Entscheidung unterstützen können.
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