Kündigung bei Sparkassen DirektVersicherung: Fristen

Die Sparkassen DirektVersicherung ist ein Angebot der Sparkasse. Neben der Autoversicherung bietet das Unternehmen auch Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen und vieles mehr. Bei der Direktversicherung werden ausschließlich private Kunden versichert. Das macht es möglich, günstige Konditionen und Versicherungsbeiträge zu bieten. Wer dennoch kündigen möchte, muss die Fristen bei einer Sparkassen DirektVersicherung Kündigung beachten.

Für rechtmäßige Kündigung Fristen einhalten

Für eine rechtmäßige Sparkassen DirektVersicherung Kündigung müssen die Fristen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, genau eingehalten werden. Wer die Frist verpasst, ist für ein weiteres Jahr an den Versicherer gebunden. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht vorliegen. Das wäre bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer neuen Typklasse oder einer neuen Regionalklasse, bei einer Schadensregulierung oder beim Wegfall des versicherten Objektes möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Jahresende. Die Kündigung muss also bis zum 30. November abgeschickt sein, um wirksam zu werden. Auch bei einem Sonderkündigungsrecht beträgt die Kündigungsfrist meist einen Monat, der allerdings an kein Datum gebunden ist. Allerdings muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes erfolgen. Lediglich bei einem Fahrzeugwechsel entfällt die Frist.

So wird korrekt gekündigt

Eine Sparkassen DirektVersicherung Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Bei einem Versand per Post ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort zu verschicken, um im Falle von Rechtsstreitigkeiten einen Nachweis über den rechtzeitigen Versand in der Hand zu haben. Eine Kündigung ist aber auch per Fax möglich. In der Sparkassen DirektVersicherung Kündigung sollte der Kündigungsgrund bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts, der Name mit Anschrift, die Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen angegeben werden. Außerdem ist die Kündigung nur gültig, wenn sie vom Versicherungsnehmer persönlich unterschrieben ist. Bei der Kündigung sollte man um eine schriftliche Bestätigung bitten.

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