SorglosStrom ist ein deutschlandweit agierender Energieanbieter, der sich auf Strom und Gas spezialisiert hat. Dabei können Gaskunden zwar nur auf einen Tarif setzen, im Stromrepertoire jedoch aus fünf verschiedenen Tarifen wählen. Dass eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der SorglosStrom Kündigungsfrist geboten wird, ist der Übersichtlichkeit enorm zuträglich.
SorglosStrom hält für Gas- und Stromkunden ein interessantes Energierepertoire mit gewissem Entscheidungsspielraum vor. Doch Unübersichtlichkeiten hinsichtlich der geltenden SorglosStrom Kündigungsfrist muss man bei dieser Angebotsfülle keineswegs fürchten. Zwar weisen die einzelnen Tarife unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten auf, dies hat allerdings keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist. Sie beträgt in allen Tarifangeboten einen Monat zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit. Dabei ist auf die Einhaltung der Schriftform zu achten. Geht eine Kündigung nicht fristgerecht bei SorglosStrom ein, so verlängert sich der Vertrag automatisch um eine der Mindestvertragslaufzeit entsprechende Zeitspanne und kann nach deren Ablauf erneut gekündigt werden. Sonderkündigungsrechte, beispielsweise im Falle eines Umzugs, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Analog zu den gesetzlichen Vorschriften räumt SorglosStrom seinen Energiekunden eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein, in deren Rahmen ein Vertragsrücktritt ohne Angaben von Gründen möglich ist. Der SorglosStrom Widerruf muss den Anbieter schriftlich, per Post, Fax oder Email, erreichen. Damit nicht nur die Frist eingehalten, sondern auch die rechtskräftige Form gegeben ist, kann sich der Kunde das SorglosStrom Widerrufsformular zu Hilfe ziehen. Dieses wurde in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert und steht dort zur Ansicht bereit.
Verträge mit SorglosStrom können auf verschiedene Art ihr Ende finden. So ist neben dem Vertragswiderruf binnen zwei Wochen nach Abschluss, für welchen sogar ein SorglosStrom Widerrufsformular bereitgehalten wird, in allen Tarifen eine Kündigung mit einmonatiger Frist zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit möglich.
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