Als Kunde von RHEINPOWER gilt es, einiges zu beachten, wenn man aus einem Vertrag austreten möchte. Zunächst kommt es auf die bei Vertragsabschluss gewählte Erstvertragslaufzeit an, denn man kann dann nur bei RHEINPOWER kündigen, wenn die Vertragslaufzeit abläuft. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit zu beachten. Wenn ein Kunde eine einmonatige Vertragslaufzeit hat, kann dieser im ersten Vertragsmonat mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Nach einer Vertragsverlängerung (also ab dem zweiten Belieferungsmonat) kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf immer der Textform, dabei ist allerdings eine E-Mail laut Firmenaussage ausreichend.
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht besteht außerdem das Sonderkündigungsrecht, welches bei Preiserhöhungen in Anspruch genommen werden kann. Dabei wird der Kunde spätestens sechs Wochen im Voraus darüber informiert und hat ab Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Davon ausgenommen sind durch gesetzliche Vorgaben bedingte Preiserhöhungen
Wenn man bereits Kunde bei RHEINPOWER ist und ein Umzug bevorsteht, muss man bei RHEINPOWER kündigen. Dafür kündigt man den bestehenden Vertrag bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin. Danach meldet man sich mit der neuen Lieferstelle an.
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