Kommt es zu einem Stromversorgungsvertrag, setzt sich die PROKON Stromabrechnung aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es ist nicht nur der eigentliche Arbeitspreis, der in der Berechnung Ihrer Tarife und Ihrer persönlichen Kosten anfällt. Hinzu kommen Steuern, Entgelte und Grundkosten.
PROKON übernimmt jedes Jahr eine Überprüfung der persönlichen Kostenentwicklungen. Mögliche Preisänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn wirksam und müssen von Seiten des Unternehmens sechs Wochen vorher veröffentlicht werden. So bleibt jedem Kunden die Chance, flexibel den Stromanbieter wieder zu wechseln.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende eines Abrechnungsjahres - vorausgesetzt es ist noch keine Zwischenabrechnung erfolgt. Das Abrechnungsjahr wird wiederum von PROKON bestimmt, dürfte aber den Zeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine halbjährliche Rechnungsstellung, eine monatliche und eine vierteljährliche Rechnungsstellung. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten entnehmen Sie dem Preisblatt zu den Mehrkosten.
Darüber hinaus ist auf die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen hinzuweisen, denn der Blick auf die Erfahrungswerte anderer Kunden hilfreich. Hinter den monatlichen Abschlagszahlungen stehen die Teilbeträge des zu erwartenden Abrechnungsbetrags. Ist ein Vergleich zum Vorgänger nicht möglich, orientiert sich das Unternehmen an vergleichbaren Kunden. Wurden zu hohe Abschlagszahlungen verlangt und stellt sich dies in der Jahresabschlussrechnung heraus, ist PROKON dazu verpflichtet, Ihnen den Plus-Betrag zurückzuerstatten.
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