Der Energieversorger MITGAS führt Tarife mit einem Bonus für Kunden mit längerer Vertragsbeziehung. Der MITGAS Bonus wird einmal jährlich unabhängig von der Energieverbrauchsmenge gutgeschrieben – auch noch nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Die meisten Sondertarife in der Energieversorgung werden durch die Anbieter unter dem Blickwinkel der Neukundengewinnung konzipiert: Für einen festgelegten Zeitraum wird ein häufig relativ günstiger Arbeitspreis garantiert, der nach dem Ende der Preisgarantie durch den regulären Preis ersetzt wird. Auch MITGAS bewirbt solche Tarife. Zusätzlich wurde ein Tarif mit Gutschriften nach jedem Vertragsjahr entwickelt.
Bei diesen Tarifen wird eine Erstvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist vereinbart. Der Arbeitspreis wird dagegen nicht garantiert. Im Gegenzug erhalten Kunden nach jedem Vertragsjahr eine pauschale Gutschrift, deren Höhe unabhängig vom Gasverbrauch ist. Die Höhe der Gutschrift richtet sich ausschließlich nach der Erstvertragslaufzeit – je länger, desto höher fällt der Bonus aus. Der Bonus wird auch bis zu zwei Jahre nach dem Ende der Erstvertragslaufzeit noch gewährt.
Während der Erstvertragslaufzeit ist eine Kündigung nur mit einem Sonderkündigungsrecht möglich – etwa bei Preiserhöhungen durch den Versorger oder einem Umzug in ein nicht beliefertes Gebiet. Nach dem Ende der Erstvertragslaufzeit ist die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Vertragsjahres möglich. Die für Grundversorgungstarife per Gesetz festgelegte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt für Sondertarife wie den MITGAS Treuebonus-Tarif nicht.
Der Abschluss des Vertrages ist nicht für alle Kunden im Bundesgebiet möglich. MITGAS beliefert Adressen in den fünf neuen Bundesländern, das eigene Gasnetz erstreckt sich über Teile Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts. Der Bonus stellt die Spielregeln im Neukundengeschäft nicht auf den Kopf, räumt aber insbesondere Kunden ohne ständige Wechselbereitschaft Vorteile ein.
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