Schritt für Schritt rauf auf die Karriereleiter, das Abitur nachholen oder ein paar zusätzliche Qualifikationen erlangen – die Gründe für die Teilnahme an einem Fernstudium sind so zahlreich und individuell wie die Teilnehmer der staatlich anerkannten Lehrgänge. Nicht jeder hält durch. Änderungen im privaten Umfeld, geänderte berufliche Voraussetzungen aber auch ein finanzielles Problem können der Grund sein, ein ILS Fernstudium kündigen zu wollen. Wer bei der ILS kündigen möchte, sollte die gültigen Fristen bedenken, die er mit Abschluss des Vertrages bestätigt hat.
Informationen rund um das Thema ILS kündigen findet sich in den AGB – den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind auf der Homepage zu finden aber auch Teil des Studienvertrages. Es empfiehlt sich stets die genauen Fristen im eigenen – zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen – Vertrag zu prüfen, weil sich die Bedingungen ändern können.
Eine Kündigung beim ILS sollte man immer schriftlich und am besten per Einschreiben vornehmen. Innerhalb des ersten halben Jahres kann man den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des ersten Halbjahres kündigen. Nach dem ersten Halbjahr verdoppelt sich die Frist auf drei Monate, führt dann aber auch zur Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Einstellung der monatlichen Zahlungen. Bis zum Ablauf der Frist müssen alle offenen Monatsbeiträge wie üblich gezahlt werden, auch wenn keine Leistungen mehr in Anspruch genommen werden. Ein Recht auf fristlose Kündigung besteht nicht.
Teilnehmer, die aus unvorhersehbaren finanziellen Gründen wie einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr zahlen können, sollten sich statt das ILS Studium zu kündigen lieber an den Kundenservice wenden und ihr Problem schildern. Es gibt die Möglichkeit zur Stundung der Beiträge, so dass man vorrübergehend kostenfrei weiter studieren kann. Die auflaufenden Kosten müssen später nachgezahlt werden.
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