Wenn ein Kunde bei FONIC kündigt, möchte er natürlich nicht, dass sein eingezahltes Guthaben verfällt. Die einfachste Möglichkeit besteht darin, das vorhandene Guthaben noch zu nutzen und danach die Kündigung vorzunehmen. Das ist aber nicht immer gewünscht, beispielsweise wenn das Guthaben sehr groß ist oder wenn schon ein anderer Anbieter genutzt wird. Doch auch das ist kein Problem.
Kunden können kostenlos ihr FONIC Guthaben auszahlen lassen. Das gilt unabhängig von einer Kündigung. Wenn die Kündigung vor der Auszahlung beantragt wird, kann es eventuell passieren, dass die Auszahlung nicht mehr möglich ist, Das lässt sich vermeiden, indem die korrekte Reihenfolge eingehalten wird. Auch nach einer Auszahlung kann die SIM-Karte genutzt werden. Der Kunde bleibt nach wie vor erreichbar. Einer erneuten Aufladung steht nichts im Wege.
Kunden, die vorschnell den FONIC Vertrag kündigen, schaden sich unter Umständen selbst. In jedem Fall ist es empfehlenswert, nicht übereilt zu handeln und im Zweifel eine Weile zu warten, bis nach der Auszahlung die Kündigung erfolgt. Da ohne Guthaben und ohne Tarif keine Kosten anfallen, ist es durchaus ratsam, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter eine günstige Rückkehr zu FONIC offen zu lassen. Nach einer Kündigung muss sich der Kunde sich wieder neu anmelden und die dabei entstehenden Kosten tragen.
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