Viele Kunden, die eine Bestellung im Online Shop von EachBuyer aufgibt, sollten sich vor der Aufgabe einer Order genau über die eventuell anfallenden EachBuyer Zoll Gebühren informieren. Diese entstehen, sobald ein Kauf eines Gegenstandes aus dem nichteuropäischen Ausland getätigt wird. Demzufolge handelt es sich bei den Preisen, die auf der Homepage von EachBuyer für Waren aus Übersee präsentiert werden, um reine Nettopreise. Einerealistisches Bild von der Höhe des Verkaufspreises bekommt man aus diesem Grund erst, wenn man auf diesen Preis die anfallende Zollgebühr hinaufrechnet.
Die Regelungen für den Zoll sind kompliziert. Denn neben dem Zoll gibt es auch noch die Einfuhrumsatzsteuer, die zu beachten ist. Wer Waren per Internetkauf aus einem Nicht-Eu-Land einführt, kann dies nur dann ohne Einfuhrumsatzsteuer und Zoll erledigen, wenn der Warenweit maximal 22 Euro beträgt. Liegt er zwischen 22 und 150 Euro, wird auf die Sendungen zwar kein Zoll, aber Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese beträgt wie die deutsche Umsatzsteuer 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent für bestimmte Produktgruppen. Alle Warensendungen, die Sie bei EachBuyer aus dem nichteuropäischen Ausland bestellen und deren Wert über 150 Euro liegt, unterliegen vollumfänglich dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer.
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und für die Klärung der Frage, ob überhaupt Zoll beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuer anfallen, kommt es immer auf den Preis an, den der Kunde insgesamt für seine Sendung zu zahlen hat. Daraus folgt unmittelbar, dass auch die anfallenden Portokosten mit einzubeziehen sind. Wie hoch der Zollsatz ist, der auf eine Sendung erhoben wird, hängt von dem Zolltarif der Gemeinschaft ab, der für einzelne Warengruppen unterschiedlich ausfällt.
Aufgrund der Bestimmungen zum Zoll und zur Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen aus Drittländern, sollte sich jeder Kunde genau informieren, wie hoch die Gebühren für seine geplante Bestellung bei EachBuyer voraussichtlich ausfallen werden.
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