Der Deutsche Mietkautionsbund bietet seinen Kunden eine günstige Mietkautionsversicherung an, welche über die R+V Versicherung abgesichert ist. Über ein Formular registriert sich der Mieter zunächst beim Deutschen Mietkautionsbund. Die Anmeldung ist in wenigen Schritten abgeschlossen. Die Bonität des Mieters wird umgehend geprüft. Dabei fällt einmalig eine Gebühr für die Mitgliedschaft von 9,90 € an. Der fällige Betrag beläuft sich dann auf jährlich 4,7
Der Deutsche Mietkautionsbund ist ein eingetragener Verein mit Sitz in München. Der Verein vermittelt seinen Mitgliedern Kautionsbürgschaften für Mietverhältnisse. Kautionsbürgschaften ersetzen die für die Anmietung von Wohnungen notwendige Hinterlegung einer Kaution beim Vermieter. Der Vermieter kann die Kaution jederzeit ohne weitere Nachweise vom Versicherer anfordern. Dafür fällt eine jährliche Gebühr an, die der Mieter an den Versicherer zahlt. Der deutsche Mietkaution Bund e. V. Wurde von zwei Versicherungsmaklern und einem IT Experten gegründet. Nach eigenen Angaben wurde die Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewählt um nicht den Eindruck „bloßer Geschäftemacherei“ zu erwecken. Die Mitgliedschaft im Verein ist notwendige Bedingung für die Beantragung einer Mietkaution über den deutschen Mietkautionsbund.
Der Deutsche Mietkautionsbund e.V. wurde durch die beiden Versicherungsmakler Florian Haase und Frank Liebscher sowie den IT Experten Michel Hayder gegründet. Eigenen Angaben zufolge wollten die Gründer Mietern dabei helfen, die finanziellen Belastungen eines Umzugs abzumildern. In der Selbstdarstellung des Vereins weisen die Gründer darauf hin, dass Mieter im Rahmen eines Umzugs mit diversen außerordentlichen Kosten belastet werden: Maklercourtage, temporär zweifache Kautionsbelastung, Umzugskosten, Kosten für die Renovierung der früheren Wohnung etc.
Der deutsche Mietkautionsbund agiert als eingetragener Verein, nicht als GmbH oder Personengesellschaft. Um über den Verein eine Kautionsbürgschaft beantragen zu können ist neben einer Registrierung im Internet auch eine formale Mitgliedschaft im Verein notwendig. Dafür wird eine einmalige, relativ gering angesetzte Gebühr erhoben. Vereinsmitglieder erhalten eine Mitgliedsurkunde, die nicht zuletzt als Nachweis für die persönliche Bonität dienen soll: Diese wird im Vorfeld der Aufnahme in den Verein durch den Versicherer automatisiert geprüft.
Eine Mitgliedschaft bei negativer Bonität ist nicht möglich. Die Bonitätsprüfung stützt sich vollständig auf automatisierte SCHUFA-Abfragen. Die Eintrittsgebühr wird in voller Höhe zurückerstattet wenn eine negative Bonitätseinschätzung zur Ablehnung des Mitgliedsantrags führt. Vereinsmitglieder können jederzeit den Antrag auf eine Mietbürgschaft stellen. Neben den persönlichen Daten und einer Bankverbindung sind dazu keine weitere Nachweise (zum Beispiel Einkommensnachweis) erforderlich.
Als Bürgschaftsgeberin tritt die R+V Versicherung AG auf, die zu den Marktführern im Bereich Kautionsversicherungen zählt. Es versteht sich von selbst, dass ausschließlich der Versicherer über die Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde entscheidet und das Schäden an der Bonität, die nach dem Eintritt in den Verein auftreten dazu führen können das spätere Anträge abgelehnt werden. Die beim Eintritt in den Verein durchgeführte Bonitätsprüfung wird durch den Versicherer drei Monate lang als ausreichend akzeptiert.
Die Höhe der jährlichen Gebühr für die Mietkaution richtet sich im Wesentlichen nach dem Betrag, über den der Versicherer bürgen muss. Als Richtwert gilt generell für alle Kautionsbürgschaften ein Prozentsatz im mittleren einstelligen Bereich pro Jahr. Eine Mietkaution in Höhe von 2000 € kann für jährliche Gebühren von 100-120 € durch eine Bürgschaft ersetzt werden. Nach der Annahme der Bürgschaft versendet der Versicherer eine Urkunde, die dem Vermieter übergeben werden muss.
Der wachsende Markt für Mietkautionsbürgschaften in Deutschland resultiert nicht zuletzt aus den Vorteilen, die Vermietern durch das Konzept geboten werden. Fordert der Vermieter die Kautionssumme an leistet der Versicherer in der Regel ohne weitere Prüfung umgehend, solange die Anforderung nicht offensichtlich und nachweislich rechtsmissbräuchlich erfolgt. Der Vermieter kann sich somit auf die Bonität des Versicherers verlassen. Darüber hinaus erlangt er indirekt Informationen über die SCHUFA Auskunft, die Vermieter laut Gesetz von Mietinteressenten nicht verlangen dürfen.
Das Konzept der Mietbürgschaft ist nicht neu, breitet sich aber auf dem deutschen Markt seit einigen Jahren verstärkt aus. Das Angebot des Deutschen Mietkautionsbundes erscheint fair: Es werden keine jährlichen Gebühren für die Mitgliedschaft, sondern lediglich eine einmalige und moderat angesetzt Eintrittsgebühr verlangt. Die Konditionen der an die R+V Versicherung vermittelten Bürgschaftsverträge bewegen sich in einem marktüblichen Bereich. Der Verein stellt Mietern und Vermietern im Rahmen seiner Arbeit umfangreiche Informationen zu Bürgschaften und weiteren Themen zu Mietverhältnissen zur Verfügung. Das Konzept wirkt authentisch und scheint nicht primär auf die Inanspruchnahme von Mitgliedsbeiträgen abzuzielen. In der Gesamtbetrachtung erscheint deshalb das Urteil „gut“ angemessen.
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