Kunden, die aus Dresden wegziehen oder den Anbieter wechseln möchte, müssen eine DREWAG Kündigung vornehmen. Dabei sind verschiedene Besonderheiten zu berücksichtigen. Bei einem Umzug hat jeder Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer zweiwöchigen Frist ausüben kann. Ansonsten richten sich die Kündigungsfristen nach den jeweiligen in den Lieferverträgen vereinbarten Fristen. So können zum Beispiel die Verträge Dresdner Strom extra und Dresdner Gas extra mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Wer dem Dresdner Versorger DREWAG eine Kündigung für einen Energielieferungsvertrag aussprechen möchte, kann dazu einfach das Online Formular, verwenden, das auf der Homepage veröffentlicht wird. Dabei geht der Kunde kein Risiko ein, die Online Kündigung funktioniert genauso zuverlässig wie eine Kündigung, die auf dem Postweg vorgenommen wird. Im Online Formular sind dabei die folgenden Felder auszufüllen:
Der Zählerstand ist beim Ausfüllen des Online Kündigungsformulars noch nicht anzugeben. Dies geschieht erst nach Aufforderung durch die DREWAG, nachdem das Kündigungsschreiben beim Versorger eingegangen ist. Übrigens ist im Online Formular nicht nur die Kündigung des Vertrages vorgesehen, sondern ebenso der Widerruf der Einzugsermächtigung zum Kündigungszeitpunkt des Energieliefervertrages.
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