Bei einer DEW21 Kündigung, dem kompetenten Energieversorger aus Dortmund, sind verschiedene Punkte zu beachten. Grundsätzlich sind bei allen Verträgen, die Kunden mit DEW21 schließen, die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Davon unberührt ist allerdings das Recht, einen Vertrag über die Energielieferung, außerordentlich bereits vorzeitig zu kündigen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Regelmäßig kommt dieses Kündigungsrecht zum Tragen, wenn ein Kunde umzieht. In jedem Fall sollten Kunden dann den Dortmunder Versorger rechtzeitig über diesen Umstand informieren.
Kunden, die ihren Energiebezug von DEW21 durch eine Kündigung beenden möchten, finden auf der Homepage des Versorgers ein praktisches Formular. Dieses enthält die Standardformulierung, dass der Vertragsnehmer fristgerecht, beziehungsweise hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kündigung in jedem Fall rechtsgültig ist. Darüber hinaus enthält das praktische Online Kündigungsformular die folgenden Angaben:
Nachdem das Schreiben bei der DEW21 eingegangen ist, erhalten die Kunden als Antwort eine Bestätigung der Kündigung, in der ihnen auch Einzelheiten zur letzten Ablesung des Zählerstands und der Schlussabrechnung mitgeteilt werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Kunde bei der Beendigung seines Vertrages tatsächlich nur die Energie bezahlt, die er verbraucht hat.
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