Krankenvollversicherte haben die Möglichkeit, sich Beiträge rückerstatten zu lassen. Um von diesem finanziellen Vorteil zu profitieren, müssen allerdings diverse Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Barmenia Beitragsrückerstattung belohnt Kunden einer Krankenvollversicherung für nicht in Anspruch genommene Versicherungsleistungen. Wer ein komplettes Kalenderjahr keine medizinischen Rechnungen bei der Barmenia geltend gemacht hat und dessen Vertrag auch im Oktober des Folgejahres noch besteht, wobei eine regelmäßige Beitragszahlung obligatorisch ist, erhält automatisch die Barmenia Rückerstattung. Deren Höhe hängt von zwei Faktoren ab, nämlich den tatsächlichen Monatsprämien und der Anzahl an Jahren, in denen keine KV- Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Barmenia Rückerstattung muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch zum Oktober des Folgejahres auf das der Versicherung bekannte Beitragskonto.
Wer sich einen Überblick über die Höhe seiner Beitragsrückerstattung verschaffen möchte, der kann sich hierzu des Beitragsrückerstattungsrechners bedienen. Hierbei wählt der Versicherungsnehmer seinen Tarif aus und gibt die Höhe seiner monatlichen Beitragszahlungen an. Nach einer Auswahl des Jahres, in dem zuletzt Krankenversicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden, erhält der Kunde einen Überblick über die anstehende Barmenia Beitragsrückerstattung.
Wer als Barmenia Krankenversicherter während mindestens eines Kalenderjahrs auf die Inanspruchnahme der Krankheitskostenübernahme durch den Versicherungsgeber verzichtet, erhält als Belohnung eine Beitragsrückerstattung. Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird automatisch auf das Beitragskonto überwiesen.
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