Auch wenn der Hauptsitz der Bank of Scotland sich in Großbritannien befindet, gilt für sämtliche Zinserträge das deutsche Steuerrecht. Für Kapitalerträge bis 801 Euro pro Jahr können Ledige einen Freistellungsauftrag erteilen. Was darüber hinausgeht, wird mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. Obwohl die Schotten die Kundenbetreuung überwiegend via Online Banking abwickeln, können Kunden der Bank eine schriftliche Bank of Scotland Steuerbescheinigung beantragen.
Das Bank of Scotland Freistellungsauftrag Formular ist im Onlinebanking des Instituts integriert. Nach dem Login können Kunden über das Menü „Kundenservice – Steuerdaten verwalten“ ein mit ihren persönlichen Daten vorab ausgefülltes Formular aufrufen und einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder neu terminieren.
Zusätzlich kann eine schriftliche Jahressteuerbescheinigung angefordert werden. Es ist möglich zu wählen, ob die Kirchensteuer direkt abgeführt werden soll oder nicht. Falls nicht, ist selbstverständlich eine Nachzahlung anzumelden und vorzunehmen.
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