Strom und Gas anmelden: Wie werden Strom und Gas richtig angemeldet?

Bei einem Umzug muss an vieles gedacht werden, auch ans Strom und Gas anmelden. Oft führen Verbraucher in diesem Zusammenhang einen Anbieterwechsel durch. Der alte Anbieter muss aber in jedem Fall über den Umzug informiert werden.

Mehrere Wege zu Strom und Gas in der neuen Wohnung

Ein Umzug ist immer mit Stress verbunden. Vom Mieten eines Transporters bis hin zu einem Nachsendeauftrag muss an vieles gedacht werden. Eine möglichst frühzeitige Planung ist daher ratsam. Welches Vorgehen beim Strom und Gas anmelden am besten ist, hängt auch von der persönlichen Situation ab.

Wer bisher keinen eigenen Strom- und Gasvertrag hatte, muss sich auf jeden Fall nach einem neuen Anbieter umschauen und einen genauen Stromanbieter Vergleich und Gasanbieter Vergleich durchführen. Wer schon länger bei einem oder zwei Anbietern Kunde ist und mit dem bisherigen Anbieter zufrieden ist, kann den alten Vertrag natürlich auch weiter nutzen. In diesem Fall muss dem Anbieter nur die neue Adresse und das Einzugsdatum mitgeteilt werden.

Dies ist jedoch nicht bei jedem Anbieter möglich. Einige Anbieter sehen im Falle eines Umzugs in jedem Fall eine Kündigung vor, insbesondere, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht tätig ist. Zudem kann es Veränderungen bei den monatlichen Abschlägen geben, unter anderem weil sich die Wohnungsgröße ändert.

Am neuen Wohnort Strom und Gas anmelden

Bei einem Umzug ist es auch möglich, den Anbieter zu wechseln, auch wenn der alte Vertrag noch läuft. In jedem Fall gibt es bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Teilen Kunden dies mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht mindestens zwei Wochen vor dem Umzug ihrem Anbieter mit, endet der Vertrag am Tag des Umzugs.

Oft ist es möglich, insbesondere bei überregional tätigen Anbietern, den alten Vertrag in die neue Wohnung mitzunehmen. Ein Beispiel geben unsere RWE Erfahrungen.  Ist dies nicht möglich, greift oft ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs. Ob dies der Fall ist und welche Kündigungsfristen gelten, erfahren Stromkunden in den AGBs ihres Anbieters. Möchten Kunden beim alten Anbieter bleiben, reichen oft schon folgende Informationen aus:

  • Name und alte Adresse
  • Vertragsnummer bzw. Kundennummer
  • der Umzugstermin
  • die neue Adresse.

Oft reicht es aus, den Anbieter zwei Wochen im Voraus über den geplanten Umzug zu informieren.

Im Notfall springt Grundversorger ein

Im Falle eines Umzugs stehen Kunden in der Regel nicht ohne Strom und Gas da. In Deutschland gibt es entsprechende Gesetze, die vorsehen, dass jeder Haushalt mit Strom und Gas beliefert werden muss. Kommt es bei einem Umzug einmal zu Problemen, so springt der Grundversorger vor Ort mit einer Ersatzlieferung ein.

Dies gilt auch, wenn Kunden im Umzugsstress vergessen haben, die Versorgung mit Strom und Gas selbst zu organisieren. Die Ersatzversorgung ist jedoch vergleichsweise teuer, daher ist es nur ratsam, sich rasch um einen neuen Anbieter zu kümmern. Hier kann auch ein Stadtwerke Vergleich weiterhelfen.

Müssen Kunden einen Vertrag mit dem Grundversorger eingehen oder nutzen ohnehin den Grundversorgungstarif, so sollte dieser innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Im Idealfall sollte dem alten Anbieter aber so früh wie möglich Bescheid gesagt werden, dass ein Umzug bevorsteht.

So gelingen der Umzug und auch der Anbieterwechsel in der Regel reibungslos. Ideal ist, zwei Wochen vor Ablauf der Sonderkündigungsfrist eine schriftliche Kündigung beim alten Anbieter einzureichen.

Stromzähler

Strom und Gas anmelden auch rückwirkend möglich

War dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, kann auch bis zu sechs Wochen rückwirkend der Wechsel erfolgen. Dies muss dann auch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Haben Kunden dann einen neuen Anbieter gefunden, können sie letztendlich Strom und Gas anmelden. Der neue Anbieter benötigt dazu

  • die neue Adresse
  • den voraussichtlichen Jahresverbrauch
  • den Zählerstand in der neuen Wohnung
  • eine Bankverbindung und
  • das Einzugsdatum.

Anhang des voraussichtlichen Jahresverbrauchs werden die monatlichen Abschläge berechnet. Der Jahresverbrauch lässt sich schätzen oder mithilfe der letzten Abrechnung bestimmen. Idealerweise können Verbraucher ihren Jahresverbrauch so realistisch wie möglich einschätzen, damit zum Jahresende keine Überraschung bei der Jahresabrechnung droht. Ein guter Vergleich aller Anbieter ist in jedem Fall wichtig.

Möchten Kunden Ökostrom oder Ökogas beziehen, sollten sie dies direkt beim ersten Vergleich angeben. Mittlerweile haben sich einige Anbieter auf erneuerbare Energien spezialisiert, wie beispielsweise unsere Naturstrom Erfahrungen zeigen.

Strom und Gas wechseln klappt in der Regel reibungslos

In der Regel kommt es beim Umzug nur selten zu Problemen bei Gas und Strom. Dennoch sollten Kunden beim Auszug aus der alten Wohnung die dortigen Zählerstände für Strom und Gas notieren bzw. fotografieren. Dies gilt auch für die Zählerstände in der neuen Wohnung. Zudem sollten die Nummer den Zähler notiert werden. Anhand des Zählerstands wird der Verbrauch gemessen.

Fotos der Zählerstände dienen auch als Nachweis, falls es beim Strom und Gas anmelden zu Schwierigkeiten kommt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Nachmieter in der alten Wohnung noch keinen neuen Strom- oder Gasanbieter hat und der Anbieter die verbrauchte Energie fälschlicherweise dem alten Bewohner zuordnet.

In der Regel beginnt der neue Vertrag mit dem Tag der ersten Lieferung. Dies gilt auch für unabhängige Stromanbieter wie beispielsweise unsere LichtBlick Erfahrungen zeigen.

Heizkosten sparen

Fazit: Strom und Gas anmelden in der Regel wenig Aufwand

Bei einem Umzug gibt es viel zu tun. Strom und Gas anmelden sollte jedoch nicht vergessen werden. Kunden können ihren alten Vertrag weiterlaufen lassen oder einen neuen Anbieter finden.

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