Privatdetektiv Kosten – was kostet ein Privatdetektiv

Bei einem Privatdetektiv handelt es sich um einen Ermittler, der für seine Auftraggeber Beweise zu einem angenommenen Sachverhalt sammelt. Um Erkenntnisse gerichtsfest zu dokumentieren, befragt der Detektiv Zeugen, observiert Verdächtige und stellt Recherchen an. Nimmt er einen Auftrag an, verlangt der Privatdetektiv Kosten als Stunden- oder Tageshonorar.

Was ist ein Detektiv?

Das Wort „Detektiv“ stammt aus dem Lateinischen. In Deutschland ist der Begriff Privatdetektiv geläufig. In Österreich nennen sich die Ermittler Berufsdetektive. Sie arbeiten als Gewerbetreibende und verfügen nicht über hoheitliche Rechte. Dementsprechend beschatten sie Verdächtige, nehmen sie aber nicht fest. Im Ausnahmefall – wenn sie einen Täter auf frischer Tat ertappen – besteht die Möglichkeit einer „Jedermanns-Festnahme“.

Die Befugnisse des Privatdetektivs gleichen denen einer Privatperson. In der Bundesrepublik handelt es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Um einen qualifizierten Ermittler zu finden, lohnt sich der Blick auf ein ZAD-Zertifikat. Das Kürzel steht für die Zentrale Ausbildungsstelle im Detektivgewerbe. Das IHK-Zertifikat bildet einen Nachweis für geprüfte Privatermittler.

Es gibt keine Auskunft über die Erfolgsquote oder die Zuverlässigkeit des jeweiligen Detektivs.

INFO: In Österreich zeigen sich Berufsdetektive reglementiert. Die Bezeichnung steht ausschließlich für Ermittler, die erfolgreich eine behördliche Befähigungsprüfung absolvieren.

Um die Frage „Was ist ein Detektiv?“, zu klären, empfiehlt sich ein Blick auf dessen Aufgabenfeld. Dieses ist breit gefächert. Privatdetektive:

  • sammeln Beweise: Detektive sammeln vor Gericht verwertbare Spuren, um beispielsweise einen Betrüger zu überführen. Des Weiteren weisen sie Seitensprünge, Versicherungsbetrug oder Schwarzarbeit nach.
  • überführen Verdächtige: Durch Observationen, Recherchen und Zeugenbefragungen überführen die Detektive Verdächtige. Vor Gericht sagen sie teilweise gegen die Täter aus. Arbeiten sie für eine Wirtschaftsdetektei, gehen sie Lohnfortzahlungsbetrug oder Einschleusungen ins Unternehmen auf den Grund.
  • finden vermisste Personen: Das Auffinden verschwundener Menschen zählt zum Tagesgeschäft vieler Privatdetektive. Sie folgen den Spuren der Vermissten und rekonstruieren Tathergänge.
  • übernehmen forensische Untersuchungen: Professionelle Detekteien untersuchen Beweise forensisch. Beispielsweise werten sie Fingerabdrücke aus.
  • schützen vor Laufangriffen und helfen bei der Überwachung: Der Privatdetektiv bringt beispielsweise auf dem Grundstück der Auftraggeber eine Videoüberwachung an. Diese unterliegt gesetzlichen Normen und verfolgt das Ziel, unbefugte Personen zu identifizieren. Des Weiteren schützen die Ermittler ihre Klienten vor Lauschangriffen und übernehmen eine präventive Beratung.

privatdetektiv

Lesen Sie mehr:

Was kostet es, einen Privatdetektiv zu beauftragen?

Bei den Honoraren und Kosten für Privatdetektive existieren abhängig von Region und Bundesland deutliche Preisunterschiede.

Mehrere Faktoren nehmen auf die Preisgestaltung Einfluss:

  • die Art des Einsatzes,
  • dessen Länge und
  • die Kompetenz der Detektei.

Um für einen Privatdetektiv die Kosten zu ermitteln, informieren sich die Auftraggeber zunächst über den Stundenlohn des Ermittlers. In Deutschland liegen die Stundenhonorare im Schnitt zwischen 40 und 120 Euro.

Teilweise berechnen Privatdetektive Tagessätze. Da deren Berechnung im Vorfeld schwerfällt, erhalten die Klienten die Rechnung unter Umständen nach Abschluss des Auftrags. Damit kein böses Erwachen droht, empfiehlt es sich, ein Vorgespräch zu vereinbaren. Bei seriösen Anbietern ist dieses unverbindlich und kostenfrei.

In der Beratung informieren sich die potenziellen Auftraggeber über die Detektivkosten und die Spesenberechnung. Des Weiteren fragen sie, ob Zusatzposten – beispielsweise Fahrtkosten – in die Rechnung einfließen. Ein umfassendes Beratungsgespräch hilft, versteckte Kosten und Gebühren zu vermeiden. Dennoch existiert auf die Frage „Was kostet es, einen Privatdetektiv zu beauftragen?“ keine pauschale Antwort.

Honorarmodelle der Detektei im Überblick

Um für einen Privatdetektiv die Kosten zu ermitteln, empfiehlt sich ein Blick auf sein Honorarmodell. Viele Detekteien veröffentlichen dieses auf ihrer Internetseite. Auf diese Weise erhalten potenzielle Auftraggeber die Chance, sich einen Überblick über den Stundensatz der Detektei zu verschaffen.

Das Abrechnungsmodell fasst in der Regel diese Posten zusammen:

  • Grundvergütung,
  • Stundensatz der Detektive,
  • Zuschläge für Arbeiten in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen,
  • Kosten für Einsatzfahrzeuge,
  • Spesen und
  • eventuelle Kosten für technische Geräte.

Der letzte Punkt spielt bei einer klassischen Observation keine Rolle. Gemeint sind technische Sonderleistungen, für die Privatdetektive eine Vergütung fordern. Honorarmodelle der Detektei beinhalten die Grundvergütung nicht als Stundensatz. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, welche die Klienten für die Auftragsanalyse bezahlen.

Der Stundensatz der Privatdetektive hängt von mehreren Faktoren ab. Im Durchschnitt beträgt er 75 Euro. Teilweise arbeiten Detekteien mit günstigeren oder teureren Stundensätzen. Obgleich ein niedriger Stundenlohn auf den ersten Blick kundenfreundlich wirkt, handelt es sich nicht zwingend um die beste Lösung. Die Strategie der Auftragsbewältigung entscheidet, wie hoch die Rechnung letztendlich ist.

Dementsprechend lohnt sich die Investition in ein professionelles Unternehmen, das einen Fall innerhalb kurzer Zeit löst. Die Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit variieren bei deutschen Detekteien. Eine einheitliche Regelung existiert nicht. Aus dem Grund ergibt es Sinn, sich vor Vertragsabschluss über die Zuschlagshöhe zu informieren.

Vorwiegend bei Observationen berechnen die Ermittler Kosten für einen Einsatzwagen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Art des Fahrzeugs und der Dauer der Verwendung ab. Die Spesenabrechnung zeigt sich bei der Mehrzahl der Detekteien als Pauschalbetrag. Die Alternative – eine tatsächliche Aufwandsberechnung pro Mitarbeiter – stellt eine Seltenheit in der Branche dar.

Stundenhonorare für Detektive in Deutschland im Jahr 2019

Der BID – Bundesverband Internationaler Detektive – ermittelte in einer Umfrage die Honorare von Detekteien in Deutschland. Der Stundensatz unterscheidet sich in den Bundesländern sowie in einzelnen Städten. Für das Jahr 2019 entstand folgende Übersicht der Stundenhonorare für Detektive in Deutschland:

  • Bundesland: Stundensatz der Detektive
  • Baden-Württemberg: 70 bis 120 Euro
  • Bayern: 70 bis 120 Euro
  • Berlin : 55 bis 85 Euro
  • Hamburg: 60 bis 90 Euro
  • Bremen: 55 bis 85 Euro
  • Brandenburg: 45 bis 70 Euro
  • Sachsen: 45 bis 80 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 45 bis 75 Euro
  • Thüringen: 50 bis 85 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50 bis 85 Euro
  • Hessen: 75 bis 95 Euro
  • Niedersachsen: 50 bis 80 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 70 bis 95 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 60 bis 95 Euro
  • Saarland: 55 bis 95 Euro
  • Schleswig-Holstein: 55 bis 85 Euro

Teilweise unterscheiden sich die Stundensätze in den größeren Städten eines Bundeslandes. Beauftragen die Klienten einen Privatdetektiv in Hessen, rechnen sie mit drei unterschiedlichen Durchschnittsstundenhonoraren. In Frankfurt am Main liegt der Satz zwischen 80 und 130 Euro. In Wiesbaden beläuft er sich auf 75 bis 120 Euro. Die Detekteien in Darmstadt verlangen einen durchschnittlichen Stundenlohn zwischen 75 und 95 Euro.

Ähnlich verhält es sich in Nordrhein-Westfalen. Wer eine Detektei in Köln beauftragt, rechnet mit einem Stundenhonorar zwischen 80 und 130 Euro. In Düsseldorf liegt der Durchschnittspreis bei 75 bis 95 Euro.

INFO: Berechnen die Privatdetektive die Fahrtkosten extra, unterscheidet sich das verlangte Kilometergeld innerhalb der Bundesländer. Durchschnittlich beträgt die Kilometerpauschale in Thüringen 55 Cent bis 1,35 Euro. Hoch fällt sie in Hamburg mit 85 Cent bis 1,50 Euro aus.

Wer trägt die Detektivkosten?

Neben dem Honorar für den Privatdetektiv stellt sich die für mögliche Auftraggeber die Frage: „Wer trägt die Detektivkosten?“. Die Rechnung für den Einsatz des Ermittlers zahlt der Auftraggeber, sofern sich sein Verdacht als haltlos erweist. Findet der Detektiv Beweise gegen einen Verdächtigen, besteht die Möglichkeit, die Kosten diesem zu überlassen. Zu dem Zweck kommen zwei Richtlinien infrage.

Gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO muss die unterliegende Partei dem Gegner das Geld für den Rechtsstreit erstatten. Das Kürzel ZPO steht für die Zivilprozessordnung. Die Regelung bezieht sich auf Detektivkosten, sofern diese zur Verbesserung der prozessualen Lage notwendig und geeignet sind.

Dementsprechend greift bei der Frage nach der Kostenübernahme das Verursacherprinzip. Bezichtigt ein Mann seine Frau des Ehebruchs, worauf eine Scheidung folgt, trägt die Gattin die Honorarkosten für den Ermittler. Die Voraussetzung besteht in einem tatsächlichen Ehebruch, den der Detektiv vor Gewicht nachweisen kann. Das funktioniert beispielsweise mit Videomaterial, Tonaufnahmen oder aussagekräftigen Fotos.

Die Arbeit des Detektivs unterliegt dem geltenden Recht. Aus dem Grund darf er beim Sammeln von Beweisen keinen Rechtsbruch begehen. Obgleich die Ermittler teilweise in rechtlichen Grauzonen agieren, achten sie auf eine vor Gericht verwertbare Spurensicherung. Gelingt ihnen dies nicht und es kommt nicht zum Urteil, bleibt der Klient unter Umständen auf der Rechnung des Privatdetektivs sitzen.

Alternativ fordern die Auftraggeber die Detektivkosten im Rahmen einer Schadensersatzklage ein. Das geschieht nach § 823 BGB. Sie erhalten das Honorar erstattet, sofern der Einsatz des Privatermittlers einen Beitrag zum Aufklären des Schadensereignisses leisten konnte.

INFO: Teilweise treten die Auftraggeber von einem Auftrag zurück, wenn ihr Verdacht verfliegt oder eine Einigung auf anderem Wege zustande kommt. Dennoch tragen sie die Kosten für den bisherigen Aufwand des Ermittlers. Hierbei handelt es sich um die Grundgebühr, den Satz für die geleisteten Stunden und mögliche Spesen.

Treten die Auftraggeber vom Vertrag zurück, weil der Detektiv unsachgemäß arbeitet, müssen sie die Rechnung nicht zwingend übernehmen. Geht der Ermittler seiner Arbeit nicht ordnungsgemäß nach, bricht er den Vertrag. Dementsprechend besteht für die andere Partei keine weitere Verpflichtung der Kostenübernahme.

Das könnte Sie interessieren:

Sind Detektivkosten vor Gericht erstattungsfähig?

Teilweise fallen die Kosten für den Einsatz eines Detektivs hoch aus. Abhängig vom Zeitaufwand und der Art des Auftrags, belaufen sie sich auf über 1.000 Euro. Sind die Detektivkosten vor Gericht erstattungsfähig, sparen die Auftraggeber Geld. Sie erhalten die Erstattung unter bestimmten Bedingungen. Zu diesen gehört der zweifelsfreie Schuldspruch des Verdächtigten.

Da bei der Übernahme des Detektivhonorars das Verursacher- oder Schuldprinzip greift, besteht die Notwendigkeit eines Schuldnachweises. Sofern dieser existiert – beispielsweise durch ein Gerichtsurteil oder ein Geständnis – fordern die Geschädigten die Detektivkosten zurück.

Die Mehrzahl der vor Gericht ausgetragenen Fälle beweist, dass der Schadensverursacher für die Kosten aufkommen muss. Neben dem Stundensatz für den Detektiv bezahlt er dessen Zusatzleistungen, Zuschläge und Spesen. Anders sieht es aus, wenn kein Gerichtsurteil zustande kommt oder die Anklage mit einem Freispruch endet. In dem Fall obliegt es dem ursprünglichen Auftraggeber, die Kosten für den Privatermittler zu begleichen.


(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});

×
Dein Bonus Code:
Das Bonusangebot von [operator] hat sich bereits in einem weiteren Fenster geöffnet. Falls nicht, kannst du es aber auch nochmal über den folgenden Link öffnen:
Zum Anbieter