lekker Energie verzichtet in seinem Tarifrepertoire bis auf wenige Ausnahmen auf lange Vertragslaufzeiten, so dass die meisten Verträge kurzfristig aufgelöst werden können. Bei einem Umzug gelten jedoch gesonderte Bedingungen.
lekker Strom Kunden, bei denen ein Umzug ansteht, müssen diesen spätestens sechs Wochen vorher unter Angabe des konkreten Datums sowie der neuen Adresse bei ihrem Stromanbieter anzeigen. Hierfür steht auf der Webseite von lekker Strom ein eigenes Formular bereit. Dabei ist die Entscheidung zu treffen, ob eine weitere Strombelieferung durch diesen Anbieter gewünscht ist oder ob der Kunde den Vertrag mit lekker Strom kündigen will. Soll der Vertrag weiterhin Bestand haben, prüft lekker Strom eine mögliche Belieferung der neuen Anschrift und führt diese zu den am dortigen Wohnort geltenden Konditionen aus. Ist ein Anbieterwechsel gewünscht, so endet der Vertrag zum genannten Umzugstermin.
Versäumt ein Kunde die rechtzeitige Anzeige des anstehenden Umzugs, so wird das bestehende Vertragsverhältnis unter der bisherigen Adresse zu finanziellen Lasten des Kunden fortgesetzt, wenngleich die Stromlieferung zum genannten Umzugstermin eingestellt wird. In diesem Fall bleibt nur die ordentliche Kündigung im Rahmen der geltenden Vertragsbedingungen.
Im Falle eines Umzugs kann der Kunde die Entscheidung treffen, ob er weiterhin seine Energie von lekker Strom beziehen möchte oder ob sein Umzug einer Kündigung gleichzusetzen ist. In jedem Fall ist eine sechswöchige Anzeigefrist zu wahren.
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