Wie viele Energiediscounter wirbt die eprimo GmbH mit einem Wechselbonus. Der soll Kunden für den Aufwand entschädigen, den sie beim Wechsel des Anbieters haben und den Abschied vom bisherigen Unternehmen leichter machen.
Bonuszahlungen sind ein schwieriges Feld für Unternehmen. Denn oft steckt der Teufel im Detail. Wird die Prämie aber wegen Nichterfüllung einer Bedingung storniert, sorgt das regelmäßig für Ärger, zumal bei vielen Unternehmen die Zahlungen weder in den AGB geregelt noch im Vertrag festgelegt sind. eprimo macht hier aber eine Ausnahme.
Der Blick in die eprimo AGB ist zunächst enttäuschend. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Unternehmen die Prämie nämlich nicht geregelt. Allerdings wird sie ausdrücklich im Vertrag erwähnt.
Die Höhe schwankt je nach Tarif. Bedingung ist aber immer, dass der Vertrag über mindestens ein Jahr laufen und per Post, Servicetelefon oder online geschlossen werden muss. Dann wird der Bonus nach 35 Tagen ausgezahlt.
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