Guthaben lassen sich bei congstar problemlos auszahlen, allerdings nur wenn der Vertrag endet. Dann hat der Kunde sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückerstattung. Bei einem weiter bestehenden Vertrag kann dagegen kein Geld ausgezahlt werden.
Vor allem wenn der Anbieter gewechselt werden soll, sind Guthabenauszahlungen attraktiv. Denn selten ist das Restguthaben beim Wechsel genau auf null. In diesem Fall haben Kunden das Recht, nicht benutztes Guthaben bei Vertragsende zurückerstattet zu bekommen.
Dazu muss die Karte über das Kontaktformular im Support Forum gekündigt werden. In der Kündigung sollte auch gleich die Bankverbindung angegeben sein, dann erstattet congstar das Geld innerhalb von sechs bis achte Wochen zurück. Bei einem Vertragswechsel innerhalb von congstar kann das Guthaben behalten werden. Wer sich beispielsweise statt des 9 Cent Tarifes für Smart M entscheidet, kann einfach innerhalb von congstar den Vertrag wechseln, eine Guthabenauszahlung ist dann nicht nötig.
Keine Chance auf eine Auszahlung haben Kunden, die von einem bestehenden Vertrag Guthaben zurückbuchen wollen. Das kann beispielsweise gewünscht sein, wenn per Dauerauftrag monatlich Geld auf das Prepaid-Konto eingezahlt, das Guthaben aber nicht verbraucht wurde. Dann kann sich dort, je nach Dauer, ein größerer Betrag ansammeln. Der lässt sich leider nicht zurückzahlen, dem Kunden bleibt nur die Möglichkeit, kein weiteres Geld einzuzahlen und zu warten, bis das Guthaben aufgebraucht ist oder den Vertrag zu kündigen.
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