Es gibt verschiedene Gründe, warum Kunden ihre Energielieferverträge mit RWE kündigen möchten. Häufig steht ein Umzug bevor. Aber auch der Wechsel zu einem kostengünstigeren Anbieter kann ein Grund sein. Eine RWE Kündigung kann nicht online vorgenommen werden, weil der Kunde diese durch seine Unterschrift bestätigen muss. Wer seinen Strom- oder Gasliefervertrag kündigt, muss die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt in der Regel zwei Monate. Anderenfalls würde sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängern.
Vorgefertigte Kündigungsformulare sind auch im Internet zu finden. Diese können ausgedruckt und um die persönlichen Daten ergänzt werden. Einfacher ist es bei einem Anbieterwechsel. Der neue Versorger kann ein bestehendes Vertragsverhältnis auflösen, übernimmt für den Kunden also die Kündigung.
Wenn ein Kunde auszieht, den Strom- oder Gasliefervertrag kündigt und dem Konzern mitteilt, dass die Wohnung unmittelbar neu bezogen wird, so kann das Unternehmen den Vertrag mit zweiwöchiger Frist vorzeitig kündigen. Auch wenn der Kunde nicht Mieter, sondern Eigentümer einer Immobilie bzw. Wohnung ist und diese veräußern möchte, so muss er den aktuellen Versorger davon in Kenntnis setzen. Fällt der Verkauf in die laufende Vertragsdauer, so muss der Kunde dem Käufer den Eintritt in den Strom- bzw. Gasliefervertrag auferlegen.
Eine RWE Kündigung erfolgt also nur auf klassische Weise: schriftlich. Die Unterschrift des Kunden stellt eine verbindliche Bestätigung der Vertragskündigung dar. Gekündigt wird innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen kann die Frist verkürzt werden, etwa wenn ein Nachmieter bzw. Käufer vorhanden ist.
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