Mietkaution bei Kautionskasse: Mit negativer oder ohne Schufa?

Kautionskasse bietet Mietern eine Mietkautionsversicherung an, deren Bürgschaftsurkunde dem Vermieter anstelle einer Barkaution hinterlegt werden kann und die im Versicherungsfall den vorliegenden Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Kautionssumme reguliert. Bei der entsprechenden Beantragung erfolgt eine Bonitätsprüfung. Ein Versicherungsabschluss bei der Kautionskasse ohne Schufa-Überprüfung ist damit ausgeschlossen.

Kautionskasse: Wie funktioniert das Prinzip?

  • Beantragung einer Kautionsbürgschaft durch den Mieter
  • Antragsbearbeitung und Schufa- Abfrage durch Kautionskasse
  • Erteilung einer Bürgschaftsurkunde für den Vermieter gegen individuelle Jahresprämie des Mieters
  • Schadensregulierung bis zur Kautionshöhe

Mieter, die für ein neues oder ein bereits bestehendes Mietverhältnis keine Barkaution hinterlegen möchten, können über Kautionskasse eine Mietkautionsversicherung abschließen, deren Jahresprämie sich aus der individuellen Kautionshöhe ergibt, bis zu deren Höchstgrenze im Schadensfall eine Regulierung erfolgt. Um dieses Prinzip zu nutzen, ist eine entsprechende Beantragung über den Webauftritt der Kautionskasse erforderlich. Binnen 24 Stunden nach Antragstellung erfolgt eine Zu- oder Absage durch den Versicherungsgeber und im Falle der Befürwortung zeitnah die Übersendung der Bürgschaftsurkunde, die dem Vermieter als Sicherheit auszuhändigen ist.

Kautionskasse: Schufa-Abfrage bei der Antragstellung

Wer einen Antrag auf Kautionsbürgschaft bei der Kautionskasse stellt, muss im Rahmen des Antragsverfahrens nicht nur diverse Fragen zu den persönlichen Verhältnissen beantworten, sondern sich auch mit einer Bonitätsprüfung einverstanden erklären. Diese erfolgt durch eine Abfrage bei der Schufa. Wenngleich sich diese in keiner Weise negativ auf den Scoring Wert auswirkt, so ist die Inanspruchnahme des Angebots der Kautionskasse ohne Schufa-Einblick ausgeschlossen. Auch ein kostenintensiveres Angebot, welches die Leistungen der Kautionskasse trotz negativer Schufa in Aussicht stellt, existiert nicht.

Kautionsbürgschaft statt Barkaution – so beschreibt sich das beitragspflichtige Leistungsrepertoire der Kautionskasse. Um dieses in Anspruch zu nehmen, ist eine ausreichende Bonität zwingende Grundvoraussetzung. Hierfür erfolgt eine Schufa-Abfrage durch die Kautionskasse. Schufa Einträge im negativen Sinne werden damit zum Ausschlusskriterium dieser spezialisierten Versicherung.

Ratgeber

Webseiten Vorschau: www.smava.de

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