Bei einem Anbieterwechsel ist es grundsätzlich möglich, die bisherige Rufnummer mit umzuziehen, so auch bei FYVE. Damit eine FYVE Rufnummernmitnahme auch reibungslos funktioniert, ist es allerdings nötig, einige Dinge im Voraus zu beachten. So darf die Kündigung des alten Anbieters nicht länger als 30 Tage zurückliegen oder aber zum Zeitpunkt der Bestellung nicht mehr als in 120 Tagen auslaufen. Außerdem muss das Guthabenkonto des bisherigen Mobilfunk-Anbieters ausreichend gedeckt sein, da eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme anfällt. Wie hoch diese ist, erfährt man beim jeweiligen Anbieter.
Gerade im Bereich des Prepaid-Telefonierens ist es wichtig, dem bisherigen Anbieter eine Verzichtserklärung auszustellen, dass die alte Handynummer zur FYVE Rufnummer umgewandelt werden kann.
Unter Beachtung der angegebenen Punkte ist eine Rufnummernmitnahme jederzeit problemlos möglich. So bleiben die Kunden auch unabhängig vom Anbieter immer unter der gleichen Rufnummer erreichbar.
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