In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit bei Energiedienst 12 Monate. Wird der Strom- oder Gasliefervertrag nicht fristgerecht mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere drei Monate. Eine Kündigung muss mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablaufdatum erfolgen. Sollte Energiedienst eine Preiserhöhung ankündigen, besteht die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Der Zeitfenster dafür ist klein. Deshalb sollten Kunden unmittelbar nach der Mitteilung einer Preiserhöhung ihren Vertrag bei Energiedienst kündigen.
Durch einen Wechsel des Energielieferanten entstehen dem Kunden durch die Energiedienst AG keine Kosten. Der Kunde muss den Wechsel rechtzeitig in die Wege leiten. Im Falle eines Umzugs sind Kunde und Unternehmen dazu berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Tag des Auszugs zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, der Energiedienst AG die neue Lieferanschrift umgehend mitzuteilen.
Sollte ein Kunde gegen die vertraglichen Pflichten verstoßen und seiner Zahlungspflicht trotz mehrmaliger Erinnerungen nicht nachkommen, so kann auch Energiedienst kündigen. Zunächst wird der Energieanbieter die Belieferung einen Monat nach Ankündigung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen lassen. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung noch immer nicht nach, ergeht eine fristlose Kündigung, über die er zwei Wochen vorher schriftlich informiert wird. Zahlt der Kunde zwischenzeitlich, wird die Belieferung mit Strom oder Gas wieder hergestellt.
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