Bevor ein Verbraucher sich zur Vermietung eines Wohnmobils bei Campanda entschließt, sollte er sich gründlich über die Höhe der Campanda Provision informieren. Nur so lässt sich mit Sicherheit ausschließen, dass man im Nachhinein eine böse Überraschung erlebt. Die Regelung der Provision lässt sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen nachlesen, die Campanda auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Bestimmung zum Thema Provision sind unter dem Gliederungspunkt 5. aufgeführt.
Nach diesen Bestimmungen existiert also kein allgemeiner Provisionssatz für die Vermittlung eines Mietvertrages bei Campanda. Je nach Mieter kann sie eine unterschiedliche Höhe haben. Der Anspruch auf die Provision entsteht genau in dem Moment, in dem ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wird. Insofern bedarf es keines separaten Vertragsabschlusses zwischen Campanda und Vermieter.
Diese Frage ist regelmäßig zu verneinen. Der Vermieter kann sich die Mühe sparen und darauf verzichten, eine Provisionssenkung heraushandeln zu wollen. Der Mieter und Campanda haben eine feste Vereinbarung über die Höhe der Provision geschlossen, die der Wohnwagenanbieter im Nachgang von sich aus gar nicht ändern kann.
Wegen der unterschiedlichen Höhe der Provision, die von den verschiedenen Wohnwagenanbietern für die Vermittlungsleistung von Campanda erhoben werden, sollte sich jeder Vermieter genau erkundigen, welchen Prozentsatz sie hat.
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