Eine Booking.com Beschwerde kann natürlich eingereicht werden und wird im berechtigen Falle auch zur Kundenzufriedenheit abgewickelt. Allerdings ist der Verfahrensweg etwas länger, da Booking.com nur als Vermittler auftritt und das jeweilige Problem meist mit dem Unterkunftsanbieter vor Ort zu klären ist.
Bei Beschwerden wie einer Booking.com Überbuchung ist zunächst der Kundenservice des Unternehmens zu kontaktieren. Das Callcenter ist kostenlos erreichbar und rund um die Uhr besetzt, was den Verfahrensweg bei einer Booking.com Beschwerde erleichtert und meist auch zu einer zügigen Lösung des Problems führt. Nach Eingang der Beschwerde wird sich Booking.com mit der jeweiligen Unterkunft in Verbindung setzen und den Fall schildern. Kommt es also zu bestätigten Überbuchungen, dann wird man bemüht sein, dem Kunden eine ortsnahe Unterkunft mit vergleichbarer Ausstattung vorzuschlagen. Der Preis für die Buchung bleibt bei berechtigter Booking.com Reklamation gleich. Entstehen dem Reisenden weitere Kosten, dann kann dieser die Rechnungen bei Booking.com einreichen und eine Erstattung der Mehrkosten verlangen.
Geht eine Booking.com Beschwerde ein, dann wird sich der Anbieter natürlich darum kümmern, doch nicht immer ist der Kunde dabei im Recht. Es gibt durchaus zumutbare Kriterien, welche nicht als Beschwerde akzeptiert werden. Wurde zum Beispiel dem Reisenden ein anderes, aber in Größe und Ausstattung vergleichbares Zimmer zugewiesen, dann ist dies durchaus zumutbar und kein Grund für eine Booking.com Reklamation. Ist dem Kunden die versprochene Sicht auf das Meer versperrt oder das Zimmer deutlich kleiner als angegeben, dann handelt es sich um durchaus berechtigte Reklamationsgründe.
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