Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Unterstützung bietet der ADAC verschiedene Hilfestellungen an. Dabei ist die ADAC Rechtsberatung eine kostenlose Leistung im Rahmen der Mitgliedschaft, während der ADAC Rechtsschutz ein kostenpflichtiges Zusatzangebot darstellt.
Wer sich für die Mitgliedschaft beim Automobilclub ADAC entscheidet, dem stehen fortan verschiedene Leistungen der Pannen- und Unfallhilfe im weitesten Sinne zur Verfügung. Entsprechend ist in jede ADAC Mitgliedschaft die Rechtsberatung kostenlos integriert und zwar sowohl für Mitglieder im Klassik- als auch im Plustarif. Tauchen nun im Rahmen von Straßenverkehr, Auto oder Reise rechtliche Fragen auf, kann man sich diesbezüglich schriftlich oder telefonisch von einem ADAC Juristen Rat einholen. Ist weiterführender juristischer Beistand notwendig, wird das erste Beratungsgespräch in Deutschland bei einem Vertragsjuristen des ADAC finanziert. Für ausländische Rechtsberatungen wird eine entsprechende Institution vermittelt und für ADAC Plus Mitglieder sogar bezuschusst.
Wer die Beratungsleistungen der ADAC Rechtsberatung um einen echten juristischen Beistand ergänzen möchte, der findet ein entsprechendes Versicherungsangebot im ADAC Rechtsschutz. Bei ihm handelt es sich um eine Absicherung, die Kosten für anwaltliche Vertretung, Gericht und gegebenenfalls auch erforderliche Gutachten innerhalb Europas und der Welt im Rahmen definierter Höchstgrenzen übernimmt. Dieses Angebot stellt einen klassischen ADAC Verkehrsrechtsschutz dar, der sein Leistungsspektrum also primär auf verkehrsrechtliche Streitfälle beschränkt. Als Zusatzleistungen sind jedoch auch freizeitsportliche und reisespezifische Rechtsvertretungen inkludiert.
Neben der Rechtsberatung als kostenloses Angebot juristischer Soforthilfe im Rahmen von Erstberatungen und Anwaltsvermittlung für ADAC Mitglieder, hat der Automobilclub auch eine verkehrsspezifische Rechtsschutzversicherung konzipiert. Sie übernimmt nicht nur erste Beratungskosten, sondern tritt auch für anwaltliche Honorare, Gerichtskosten und Gutachtergebühren im Kontext von Rechtsstreitigkeiten bezüglich Verkehr, Freizeitsport und Reise ein.
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